Förderanträge für energieeffiziente Neubauten wieder möglich!

UPDATE:
Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Fördermittel für energieeffiziente Neubauten jetzt komplett ausgeschöpft. Bitte stellen Sie keinen neuen Antrag mehr.
Hinweis: Ab dem 21.04.2022 können Sie wieder Anträge für die Neubauförderung stellen. Diese Antragsmöglichkeit wird sich auf die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse / Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse beschränken. Voraussetzung hierfür ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Anträge für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse und 40 Plus sowie für die Effizienzgebäude Stufe 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse werden nicht mehr möglich sein.
Ab sofort können wieder Anträge für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienzhauses/Effizienzgebäudes gestellt werden.
Die Bundesregierung hat für ab dem 20.04.2022 bei der KfW eingereichte Anträge auf die Förderung von energieeffizienten Neubauten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in begrenztem Umfang Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt. Es wird eine sehr hohe Nachfrage und damit eine schnelle Ausschöpfung dieser Fördermittel erwartet.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/
Zur weiteren Entwicklung der KfW-Neubauförderung Wohn- und Nichtwohngebäude lesen Sie auch unseren Artikel vom 7. April 2022 https://www.bgvht.de/startseite/fortsetzung-kfw-neubaufoerderung-wohn-und-nichtwohngebaeude/