Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an innerörtlichen Straßen und Landstraßen (eintägig)

Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an innerörtlichen Straßen und Landstraßen (eintägig)

Die Baulastträger sind nach den „Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ gehalten, von den von Ihnen beauftragten Bauunternehmen, die Schulungsnachweise nach aktueller RSA und MVAS zu fordern. Die RSA 21 wurden am 15. Februar 2022 veröffentlicht und für den Geltungsbereich des Bundes vom BMVI mit eingeführt. Die Landesstraßenbauverwaltungen und Städte und Kommunen stellen i.d.R. ebenfalls diese Anforderungen an die fachliche Qualifikation.

Erforderliche Änderungen, die sich aufgrund der „Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)“ und der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)“ ergaben, sind in die Neufassung eingeflossen. Für die Praxis bedeutsame technische Weiterentwicklungen und gestiegene Anforderungen an die Arbeitsstellenabsicherung haben Ergänzungen gebracht und Fortschritte im Richtlinienwerk ergeben. Die RSA 21 wurden mit dem ARS 24/2021 bekannt gemacht und ersetzen die RSA-95. Wichtige Grundsätze werden in den ASR 5.2 „Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen“ der Technischen Regel für Arbeitsstätten angesprochen.

Weitere Information und Anmeldung, siehe Bauunternehmensberatung Hessen-Thüringen e.V.