Veranstaltungsreihe Umweltgüteüberwachung gemäß Ersatzbaustoffverordnung (EBV)

Für die Hersteller von Recycling-Baustoffen wird die am 1. August 2023 in Kraft tretende Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zahlreiche einschneidende Veränderungen mit sich bringen! Ohne eine Umweltgüteüberwachung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) darf zukünftig kein Recyclingmaterial mehr in Verkehr gebracht werden.
Die zum Teil grundlegenden Veränderungen sind vielen Akteuren wenige Monate vor Inkrafttreten der Verordnung in ihrem vollen Ausmaß noch nicht wirklich bewusst. Welche Anforderungen stellt die EBV an die Herstellung von RC-Baustoffen? Was kommt konkret auf die Hersteller von RC-Baustoffen zu und was ändert sich durch die neuen Vorgaben? Was müssen die Hersteller tun, um auch nach dem 1. August 2023 noch Recyclingbaustoffe vermarkten zu dürfen? Wie funktioniert die Güteüberwachung und welche Vorteile bietet die Mitgliedschaft in einer Güteüberwachungsgemeinschaft?
Im Rahmen einer kostenlosen Veranstaltungsreihe des Baustoffüberwachungsvereins Hessen – Rheinland-Pfalz e.V. (BÜV HR) gemeinsam mit den RAP Stra-Prüfstellen, die Mitglied des BÜV HR geworden sind, werden Informationen zu diesen Fragen gegeben.
Zielgruppe:
Die Veranstaltungen richten sich ausschließlich an Hersteller von Recycling-Baustoffen.
Programm:
- Anforderungen an die Herstellung und Güteüberwachung mineralischer Ersatzbaustoffe gemäß EBV
- Vorgehen der Überwachungsstelle (RAP Stra-Prüfstelle)
- Zusammenarbeit in der Güteüberwachungsgemeinschaft BÜV HR
Anmeldung:
Für die entsprechende Veranstaltung unter Angabe des jeweiligen Kennworts (Ortsname in Gross-Buchstaben) unter
- 27. März 2023, KASSEL
- 28. März 2023, SELIGENSTADT
- 26. April 2023, GIESSEN
- 27. April 2023, DARMSTADT