Ausnahmeregelung zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen per Telefon
Die Ausnahmeregelung zur telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde nochmals (nach jetzigem Stand letztmalig) bis zum 31. Mai 2020 verlängert.
Der Beschluss zur Verlängerung der Ausnahmeregelung tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 19. Mai 2020 in Kraft.
Bewertung:
Die Festlegung, dass es sich bei dieser Verlängerung um die letzte Verlängerung handeln soll, ist zu begrüßen. Das Zulassen der telefonischen Erteilung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung war ein Ausnahmeinstrument für die akute Krisensituation. Sobald die Voraussetzungen einer solchen Situation nicht mehr vorliegen, muss eine Rückkehr zum Normalzustand erfolgen.
Die Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/866/