wichtig & aktuell




 
 31.10.2011
Tarifliche Arbeitszeit - Übersicht für das Kalenderjahr 2012 
Seit 1. Januar 2006 beträgt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 40 Stunden. In Betrieben, in denen keine betriebliche Arbeitszeitverteilung nach § 3 Nr. 1.4 BRTV (Arbeitszeitflexibilisierung) vereinbart wird, gilt folgende gespaltene Wochenarbeitszeit:
Winterarbeitszeit:
38 Stunden in den Monaten Januar bis März und Dezember
(werktägliche Arbeitszeit: Mo - Do = 8 Stunden, Fr = 6 Stunden)
Sommerarbeitszeit:
41 Stunden in den Monaten April bis November
(werktägliche Arbeitszeit: Mo - Do = 8,5 Stunden, Fr = 7 Stunden)

Das sich daraus ergebende Arbeitszeitvolumen für die einzelnen Kalendermonate des Jahres 2012
ist im Mitgliederbereich - Arbeitsrecht - Aktuelles hinterlegt. 



 
 04.07.2011
Mindestlohn ab 1. Juli 2011 
Die Löhne betragen ab 1.7.2011
West
Lohngruppe 2 - Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer (TL) 12,28 (BZ) 0,72 (GTL) 13,00
Lohngruppe 1 - Werker/Maschinenwerker  (TL) 10,39 (BZ) 0,61 (GTL) 11,00
Ost
Lohngruppe 1 - Werker/Maschinenwerker (TL) 9,21 (BZ) 0,54 (GTL) 9,75

Die Löhne betragen ab 1.1.2012
West
Lohngruppe 2 - Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer (TL) 12,56 (BZ) 0,75 (GTL) 13,40
Lohngrupp 1 - Werker/Maschinenwerker (TL) 10,43 (BZ) 0,62 (GTL) 11,05
Ost
Lohngruppe 1 - Werker/Maschinenwerker (TL) 9,44 (BZ) 0,56 (GTL) 10,00

Die Löhne betragen ab 1.1.2013
West
Lohngruppe 2 - Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer (TL) 12,94 (BZ) 0,76 (GTL) 13,70
Lohngruppe 1 - Werker/Maschinisten (TL) 10,43 (BZ) 0,62 (GTL) 11,05
Ost ab 1.1.2013
Lohngruppe 1 Werker/Maschinenwerker (TL) 9,68 (BZ) 0,57 (GTL) 10,25 



 
 29.03.2011
Studie macht Wohnungs-Check für Deutschland 
Bei jedem 10. Wohnhaus rechnen sich Abriss und Neubau
Mehr als jedes zehnte Wohnhaus in Deutschland ist nicht mehr wirtschaftlich zu sanieren. Ein Abriss und der anschließende Neubau kommen häufig günstiger als Umbau und Vollmodernisierung. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Studie, die die Kampagne "Impulse für den Wohnungsbau" in Berlin vorgestellt hat.
Weitere Informationen - auch eine Kurz- und Langfassung der ARGE-Studie "Wohnungsbau in Deutschland 2011 - Modernisierung oder Bestandsersatz" finden Sie unter » www.impulse-fuer-den-wohnungsbau.de 



 
 22.12.2010
Vergaberecht 
Wir informieren über eine gemeinsame Initiative von 14 Verbänden, Organisationen und auch der Ge-werkschaft, die sich gegenüber den politischen Gremien im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung für den Erhalt des Vergaberechts ausgesprochen haben. Auch unter Federführung des ZDB wurde gegen-über den involvierten Ministerien vehement für eine Beibehaltung des Vergaberechts in Form der Ver-gabe- und Vertragsordnung plädiert. Hintergrund ist, dass im Zusammenhang mit der Umsetzung einer EG-Richtlinie für Vergaben im Bereich der Verteidigung sowie der Installation eines Rechtsschutzes im Unterschwellenbereich Bestrebungen erkennbar sind, die Vergabe- und Vertragsordnung zu zersplittern und sie so im Endeffekt abzuschaffen. Da jedoch die VOB, VOL und VOF eine gesicherte Grundlage für die Vergaben von öffentlichen Aufträgen bilden und sich seit Jahrzehnten bewährt haben, sollen diese auch beibehalten werden. 



 
 07.09.2010
Checkliste Nachunternehmer 
Anwendungshinweise: Beim Einsatz von Nachunternehmern ist eine Vielzahl von gesetzlichen Vorga¬ben zu beachten, die bei Nichteinhaltung zu erheblichen Rechtsnachteilen, insbesondere Regressansprüchen des Finanzamtes, der Sozialversicherung und der Sozialkassen führen können. Die Hauptfehlerquellen sind fehlende Freistellungsbescheinigungen, fehlerhafte Vertragsgestaltungen und der Einsatz von Scheinselbständigen.
Die Checkliste finden Sie im Mitgliederbereich - Wirtschaftsrecht - Wichtiges und Neues 



Public Private Partnership für mittelständische Bauunternehmen 
Der Begriff des Mittelstands wird unterschiedlich definiert. Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. versteht unter einem mittelständischen Baubetrieb ein Unternehmen, das einen Jahresumsatz größer 2,5 Millionen Euro erwirtschaftet.

Mittelstandskompatible PPP-Projekte benötigen:

1. Losaufteilungen und überschaubare Einzelprojektgrößen
2. Öffnung der Finanzierungsmöglichkeiten für regionale Banken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken als Partner der mittelständischen Bauunternehmen
3. Standardisierte Ausschreibungsunterlagen zur Minimierung der Angebotsbearbeitungskosten - Erarbeitung durch alle PPP-Beteiligten gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Hessen, Wiesbaden
4. Forfaitierung (Ankauf der Werklohnforderungen durch den Finanzier) statt Projektfinanzierung und damit Reduzierung der Sicherheiten und Risikoverteilung verbunden mit einer Einrede- und Einwendungsverzichtserklärung der Auftraggeber als notwendige Voraussetzung für die Finanzierung von PPP-Projekten zu kommunalkreditähnlichen Konditionen (Einbindung der EU- und KfW-Finanzierungsmöglichkeiten)
5. Zulassung von Bietergemeinschaften
6. Transparenter Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen den konventionellen Referenzprojekt und PPP-Angeboten
7. Transparenz und Objektivität des Teilnahmewettbewerbs durch Einhaltung der in der VOB/A festgelegten Grundsätze

Durch die Abkehr von extremen Bündelungen einer Vielzahl von Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbau im Rahmen einer PPP-Ausschreibung wird der Teilnahmewettbewerb gestärkt, erhöhen sich die Chancen für mittelständische Bauunternehmen und Facility-Management-Gesellschaften und daraus resultierend ein Verbleiben der Wertschöpfung bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen vor Ort.

Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Frank-Ulrich Imgrund (E-Mail: frank-ulrich.imgrund@bgvht.de)
Dipl.-Volkswirt Otto Kuhn (E-Mail: otto.kuhn@bgvht.de)