wichtig & aktuell




 
 07.09.2010
Checkliste Nachunternehmer 
Anwendungshinweise: Beim Einsatz von Nachunternehmern ist eine Vielzahl von gesetzlichen Vorga¬ben zu beachten, die bei Nichteinhaltung zu erheblichen Rechtsnachteilen, insbesondere Regressansprüchen des Finanzamtes, der Sozialversicherung und der Sozialkassen führen können. Die Hauptfehlerquellen sind fehlende Freistellungsbescheinigungen, fehlerhafte Vertragsgestaltungen und der Einsatz von Scheinselbständigen.
Die Checkliste finden Sie im Mitgliederbereich - Wirtschaftsrecht - Wichtiges und Neues 



 
 10.08.2010
Berufsbildung im Baugewerbe 
Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben sich auf verschiedene Änderungen des Berufsbildungs-Tarifvertrages verständigt, welche am 1. September 2010 in Kraft treten.
Die tariflichen Neuregelungen sind insbesondere für die Ausbildungsbetriebe von Bedeutung.

Einzelheiten zu den Neuregelungen und den Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe in der Fassung vom 6. August 2010 finden sie unter
» www.bgvht.de/Mitgliederbereich/Arbeitsrecht/Aktuelles 



 
 30.07.2010
Achtung bei Faxangebot von Voigt & Partner, Berlin 
In den letzten Tagen schreibt die Firma Voigt & Partner aus Berlin wiederholt Selbständige per Fax an. Angeboten wird ein einmalig kostenfreies Steuerrundschreiben. Wird das Formular unterschrieben zurückgesendet, bucht man neben der kostenfreien aktuellen Ausgabe 24 weitere Ausgaben zum Einzelpreis von je 39 Euro netto, also zu Gesamtkosten von 936 Euro netto. Bitte prüfen Sie genau, ob Sie dies möchten.
Das angebotene Rundschreiben enthält angeblich besonders wichtige Hinweise, durch die es möglich sein soll, auf einfache Art und Weise Steuern zu sparen. Durch die Gestaltung des Faxes wird der Eindruck erweckt, als bestehe bereits eine Geschäftsbeziehung. Durch die Bitte um schnellstmögliche Rücksendung mit Prüfung und ggf. Korrektur der Adressdaten soll der Empfänger zeitlich unter Druck gesetzt werden. Auf die durch die Rücksendung entstehenden Kosten wird lediglich im Kleingedruckten hingewiesen, worauf wiederum lediglich ein Sternchen hinweist, was nicht zulässig ist. 



 
 22.07.2010
Mindestlohn ab 1. September 2010 
Die Löhne betragen ab 1.9.2010
West
Lohngruppe 2 - Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer (TL) 12,23 (BZ) 0,72 (GTL) 12,95
Lohngruppe 1 - Werker/Maschinenwerker (TL) 10,29 (BZ) 0,61 GTL 10,90
Ost
Lohngruppe 1 Werker/Maschinenwerker (TL) 8,97 (BZ) 0,53 (GTL) 9,50

Die Löhne betragen ab 1.7.2011
West
Lohngruppe 2 - Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer (TL) 12,28 (BZ) 0,72 (GTL) 13,00
Lohngruppe 1 - Werker/Maschinenwerker  (TL) 10,39 (BZ) 0,61 (GTL) 11,00
Ost
Lohngruppe 1 - Werker/Maschinenwerker (TL) 9,21 (BZ) 0,54 (GTL) 9,75 



 
 22.07.2010
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen 
Aufgrund eines Beschlusses des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist die Erstattungspraxis für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zum 1. Juli 2010 geändert worden.

Nähere Informationen unter » www.bgvht.de/Mitgliederbereich/Arbeitsrecht/Aktuelles 



 
 29.01.2010
Rentenversicherungspflicht selbständiger Handwerker 
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat eine aktualisierte Übersicht herausgegeben, die über die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zur Versicherungspflichtdauer, zur Beitragshöhe und zu den Voraussetzungen für die Befreiung von der Versicherungspflicht selbständiger Handwerker in der gesetzlichen Rentenversicherung informiert.
Diese Übersicht ist unter » www.bgvht.de/Mitgliederbereich/Arbeitsrecht/Aktuell als PdF-Datei hinterlegt. 



 
 14.01.2010
Sozialkassen der Bauwirtschaft - Exkulpation von der Bürgenhaftung für den Urlaubskassenbeitrag 
Mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 ist eine Regelung zur Exkulpation von der Nachunternehmerhaftung für den Urlaubskassenbeitrag in Kraft getreten.

Muster der neuen SOKA-BAU-Enthaftungsbescheinigung finden Sie unter » www.bgvht./Mitgliederbereich/Arbeitsrecht/Aktuelles 



 
 07.01.2010
Saison-Kurzarbeitergeld - Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2010 
Die neue Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes finden Sie unter

» www.bgvht.de/Mitgliederbereich/Arbeitsrecht/Aktuelles

und ersetzt die Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes ab Seite 61, aktuelles Winterbau- Merkblatt 2009/2010.

Die Bundesagentur für Arbeit hat die Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2010, die auch für die Berechnung des Saison-Kurzarbeitergeldes anzuwenden ist, auf ihrer Internetseite veröffentlicht
Ausführliche Hinweise und zahlreiche Beispiele zur Berechnung des Saison-Kurzarbeitergeldes ergeben sich aus dem aktuellen Winterbau-Merkblatt 2009/2010 ab Seite 22. 



 
 15.04.2009
Technische Vertragsbedingungen für die Ausführung von Fliesen- und Plattenarbeiten 
Ausführliche Informationen finden Sie unter » www.bgvht.de - Mitgliederbereich - Fachgruppen Informationen - Fliesenleger 



 
 24.03.2009
Neuer Vergabeerlass 
Mit Datum vom 18. 3. 2009 wurde der Gemeinsame Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen vom 1. 11. 2007 geändert und ergänzt. Insbesondere wurden für das Beschaffungsverfahren aufgrund von Konjunkturprogrammen des Landes Hessen, befristet bis 31. 12. 2011, neue Freigrenzen für die beschränkte Ausschreibung und die freihändige Vergabe festgelegt. Damit können in den betroffenen Verfahren Bauvorhaben bis zu 1 Mio. Euro je Fachlos beschränkt ausgeschrieben und Bauleistungen bis 100.000  Euro je Fachlos freihändig vergeben werden. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass diese Freigrenzen lediglich für solche Bauvorhaben Anwendung finden, die auf den befristeten Konjunkturprogrammen des Landes beruhen. Ansonsten bleibt es bei der Freigrenze für freihändige Vergaben von 50.000 Euro je Gewerk/Fachlos aus dem ursprünglichen Runderlass vom 1. 11. 2007.

Den vollständigen Erlass finden Sie unter » www.bgvht.de - Mitgliederbereich - Wirtschaftsrecht - Wichtiges & Neues. 



 
 15.03.2009
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen für die Ausführung von Fliesen- und Plattenarbeiten 
Ausführliche Informationen finden Sie unter » www.bgvht. de - Mitgliederbereich - Fachgruppen Informationen - Fliesenleger 



 
 10.12.2008
Ablauf der Aufbewahrungsfristen 
Die aktuelle Übersicht "Ablauf der Aufbewahrungsfristen für Bücher, Inventar und Geschäftspapiere" finden Sie im Mitgliederbereich - Wirtschaftsrecht - Downloads. 



Merkblatt und Checkliste 
Das Tragverhalten von erddruckbelastetem Kellermauerwerk hat sich in den letzten Jahrzehnten durch neue, rationalisierte und beschleunigte Bauverfahren, aber auch durch hohe bautechnische und nutzungsbedingte Ansprüche erheblich verändert.

Eine ernst zunehmende Zahl von Schadensfällen an gemauerten Kelleraußenwänden und zudem anzunehmende hohe Dunkelziffer von nicht dokumentierten bzw. falsch eingestuften Bauschäden (z.B. bei Schäden an Bauwerksabdichtungen), haben uns veranlasst ein neues Merkblatt sowie eine Checkliste für die Praxis zu diesem Thema zu veröffentlichen. 



Public Private Partnership für mittelständische Bauunternehmen 
Der Begriff des Mittelstands wird unterschiedlich definiert. Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. versteht unter einem mittelständischen Baubetrieb ein Unternehmen, das einen Jahresumsatz größer 2,5 Millionen Euro erwirtschaftet.

Mittelstandskompatible PPP-Projekte benötigen:

1. Losaufteilungen und überschaubare Einzelprojektgrößen
2. Öffnung der Finanzierungsmöglichkeiten für regionale Banken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken als Partner der mittelständischen Bauunternehmen
3. Standardisierte Ausschreibungsunterlagen zur Minimierung der Angebotsbearbeitungskosten - Erarbeitung durch alle PPP-Beteiligten gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Hessen, Wiesbaden
4. Forfaitierung (Ankauf der Werklohnforderungen durch den Finanzier) statt Projektfinanzierung und damit Reduzierung der Sicherheiten und Risikoverteilung verbunden mit einer Einrede- und Einwendungsverzichtserklärung der Auftraggeber als notwendige Voraussetzung für die Finanzierung von PPP-Projekten zu kommunalkreditähnlichen Konditionen (Einbindung der EU- und KfW-Finanzierungsmöglichkeiten)
5. Zulassung von Bietergemeinschaften
6. Transparenter Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen den konventionellen Referenzprojekt und PPP-Angeboten
7. Transparenz und Objektivität des Teilnahmewettbewerbs durch Einhaltung der in der VOB/A festgelegten Grundsätze

Durch die Abkehr von extremen Bündelungen einer Vielzahl von Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbau im Rahmen einer PPP-Ausschreibung wird der Teilnahmewettbewerb gestärkt, erhöhen sich die Chancen für mittelständische Bauunternehmen und Facility-Management-Gesellschaften und daraus resultierend ein Verbleiben der Wertschöpfung bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen vor Ort.

Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. wird in zwei Auftaktveran-staltungen am 19. und 20. Juli 2005 jeweils eine nord- und südhessische Arbeits-gruppe PPP im Hochbau und PPP im Tief- und Straßenbau gründen und damit die Basis einer Kooperation zwischen dem PPP-Kompetenzzentrum Wiesbaden, den Ingenieur- und Architektenorganisationen sowie der öffentlichen Hand herstellen.


Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Frank-Ulrich Imgrund (E-Mail: frank-ulrich.imgrund@bgvht.de)
Dipl.-Volkswirt Otto Kuhn (E-Mail: otto.kuhn@bgvht.de)