Bodenbörse jetzt in Kooperation mit GeoIngenieuren



Ziele/Service und Nutzung der Bodenbörse Rhein-Main


Die Bodenbörse des Verbandes existiert bereits seit dem Jahr 1985 und ist nach wie vor in der Hauptgeschäftsstelle Frankfurt/M. installiert. Anliegen und Ziel der Bodenbörse ist seither die direkte und schnelle Vermittlung von Erdaushub, Sanden, Kiesen und Bauschutt von Baustelle zu Baustelle. Seit Anfang April 2004 wird die Bodenbörse nunmehr in Kooperation unterstützt durch die Erdstoffagentur GeoIngenieure Früchtenicht GmbH Babenhausen, um die Erfolgsquote der Boden- und Bauschuttvermittlung deutlich zu steigern. Durch die neue Kooperation können u. a. die Verwertung von Erdstoffen/ Bauschutt verbessert und damit die Kosten im Bauwesen gesenkt werden sowie letztendlich auch der Platz auf Deponien eingespart werden.



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Boden, der an einer Stelle aus einer Baugrube ausgehoben wird, kann an anderer Stelle, an der Boden für den Einbau benötigt wird, direkt verwertet werden. Im günstigsten Falle soll der Boden direkt von der einen zur anderen Baustelle gefahren werden. Natürlich müssen die Transportkosten und damit die Entfernung minimiert werden, was über die Agentur erreicht wird. Die Bodenbörse/neueAgentur steht vor allem unseren Mitgliedsunternehmen, jedoch auch unabhängig davon den Erdbauunternehmen, Rohstoffunternehmen, Baustoffaufbereitern, Bodensanierern und Deponiebetreibern, aber auch privaten Bauherrn zur Verfügung.

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Ablauf der Vermittlung


(Anbieter) Firmen, die Erdstoffe anzubieten haben und verwerten möchten, melden dies möglichst frühzeitig bei der Bodenbörse oder der Agentur an. Der Preis für die Annahme bzw. Verwertung oder Entsorgung ist natürlich je nach Beschaffenheit und Qualität des Bodens verschieden. Hochwertiges frostsicheres Material oder humusreicher Oberboden kann i.d.R. verkauft werden. Verunreinigter, chemisch belasteter Boden oder hinsichtlich seiner mechanischen Eigenschaften nutzloser Boden wird gegen entsprechende Gebühr abgegeben, so dass der Anbieter meistens kein Verkäufer ist. Der Abnehmer ist damit nicht unbedingt ein Käufer, sondern in der Regel der Anbieter einer Kippstelle. Die Agentur stellt lediglich den Kontakt zwischen dem Anbieter und dem Abnehmer her und vermittelt einen Vertrag, mit dem der Erdstoff/Bauschutt vom Besitz des Anbieters in den Besitz des Abnehmers übergeht.

Alle Daten werden für die Vermittlung in einer Datenbank gespeichert, die auszugsweise per Fax zur Verfügung steht, damit sich Anbieter und Abnehmer schon vorab informieren können, ob ein Markt besteht. Der Eintrag von Angeboten und Gesuchen in die Datenbank ist kostenlos und anonym. Folgende Daten werden veröffentlicht:

Ort des Anfalls/Bedarfs der Erdstoffe
Ungefähre Menge
Frühester und spätester Zeitpunkt des Anfalls/Bedarfs
Eigenschaften/Verwendungszweck des Bodens (Bodengruppe nach DIN 18300* )
Belastung des Bodens (Deponieklasse nach LAGA-Richtlinie* )
Preis als Verhandlungsbasis je m³ oder je t


*) Beratung/Auskunft erteilt die Bodenbörse bzw. Agentur, siehe unten.


Wenn die Möglichkeit besteht, dass zwischen einem Anbieter und einem Abnehmer ein Vertrag zustande kommen kann, stellt die Agentur den Kontakt her. Den Vertrag schließen die Parteien untereinander oder nach einem Vertragsmuster der Agentur ab. Im Normalfall wird davon ausgegangen, dass der Erdstoff am Ort des Anfalls vom Anbieter gefördert und geladen wird; der Transport und der Einbau geht dann zu Lasten des Abnehmers.

Jeder Anbieter oder Abnehmer schließt automatisch mit der Agentur einen Vermittlungsvertrag ab. Eine Gebühr muss i. d. Regel nur der Verkäufer entrichten, für den Käufer ist die Dienstleistung völlig kostenlos. Der Käufer ist im Falle der Verwertung von minderwertigem Boden der Anbieter, wenn er dem Abnehmer eine Rückvergütung für die Abnahme bezahlt. Oder einfach formuliert: Derjenige, der für den Boden Geld erhält, schuldet der Agentur eine Vergütung. Eine Gebühr wird nur dann fällig, wenn es der Agentur gelingt, den Erdstoff zu vermitteln.

Die Gebühr für die Vermittlung ist abhängig von der Qualität des Erdstoffs. Sehr hochwertige oder sehr stark belastete Böden sind sehr schwer und teuer zu vermitteln. Der Aushub oder der Abbau von Erdstoffen unterliegt dem Baurecht bzw. dem Bergrecht. Beim Einbau ist neben dem Baurecht auch das Umweltrecht (Schutz des Bodens oder des Wasserhaushalts zu beachten). Im Einzelnen sind folgende Bundes- bzw. Landesgesetze mit Ihren untergesetzlichen Regelungen zu beachten:


Abfallwirtschafts- und Kreislaufgesetz
Wasserhaushaltsgesetz
Bundesbodenschutzgesetz
Naturschutzgesetz
Bundesbaugesetz
Bundesberggesetz


Mit dem Abschluss des Vermittlungsvertrages verpflichten sich sowohl Anbieter als auch Abnehmer, alle einschlägigen Gesetze einzuhalten. Die Agentur steht dabei beratend und kostenlos im Rahmen ihres Vermittlungsauftrages zur Verfügung.

Eine Rechtsberatung wird jedoch ausdrücklich nicht erteilt. Ebenso kann auch durch die Bodenbörse bzw. die Agentur keine Haftung übernommen werden.


Qualitätsnachweis bzw. Bodenanalyse


Der Anbieter von Erdstoffen/Bauschutt muss zweckmäßigerweise durch geeignete bodenmechanische und chemische Analysen die Qualität und/oder die Reinheit des Materials nachweisen, damit diese erfolgreich vermittelt werden können. Wenn diese Daten dem Anbieter nicht zur Verfügung stehen, kann die Agentur bei der Erstellung der Analysen in ihren eigenen Labors oder in speziell akkreditierten Labors behilflich sein. Da es sich bei den Qualitätsnachweisen meistens nur um Stichproben handelt, muss der Anbieter damit rechnen, dass Analysen bei wechselnden Bodenarten oder bei größeren Mengen wiederholt werden müssen.

Sollte der Abnehmer Zweifel an der Qualität der gelieferten Materialien haben, kann er zunächst auf seine Rechnung Vergleichsanalysen anfertigen lassen. Bei Abweichungen von vertraglich zugesicherten Angaben, gilt im Streitfall die schlechtere Analyse. Falsch deklarierte Erdstoffe sind vom Anbieter auf seine Kosten eventuell zurückzunehmen oder der Preis ist neu zu verhandeln, wenn die Annahme trotz geringerer Qualität erfolgen kann. Auch hier ist ein Mitarbeiter der Erdstoffagentur behilflich, der regelmäßig auf den Baustellen unterwegs ist und überprüft, ob die Qualitätsanforderungen von Anbietern und Abnehmern übereinstimmen; d. h. er kontrolliert die tatsächlich gelieferte Qualität.


Kontaktaufnahme


Die Bodenbörse erreichen Sie wie bisher in der Hauptgeschäftsstelle Frankfurt am Main, Ansprechpartner Herr Spatz oder Frau U. Gartmann, Tel. (069) 95809-180 (181), Fax: (069) 95809-9180, e-mail: Wilhelm.Spatz@bgvht.de Bodenbörse im Internet unter » www.bgvht.de

Die Erdstoffagentur ist zu erreichen: GeoIngenieure Früchtenicht GmbH, Hintergasse 24, 64832 Babenhausen, Ansprechpartner Herr Grimm, Tel. (06073) 731146, Fax: (06073) 731148, e-mail: M.Grimm@geoingenieure.de im Internet unter » www.geoingenieure.de

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